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Kontakt

Samtgemeinde Brookmerland

Am Markt 10

26529 Marienhafe

 

 Telefon (04934) 8 11
 Telefax (04934) 8 13 50
E-Mail

 

Vergabe Gewerbegrundstücke "Hansestrasse"

Vergabe von Gewerbegrundstücken im Bereich des Bebauungsplans Nr. 0530

Erweiterung des Gewerbegebietes „Hansestraße“

 

 

Die politischen Gremien der Samtgemeinde Brookmerland haben sich auf ein Verfahren zur Vergabe der Gewerbegrundstücke verständigt. Für eine einheitliche und transparente Berücksichtigung aller Interessenten wurden Leitlinien zur Vergabe von Gewerbegrundstücken und ein dazugehöriger Fragebogen entwickelt.

 

Haben Sie Interesse ein Gewerbegrundstück in der Samtgemeinde Brookmerland zu erwerben?

 

Dann füllen Sie bitte den Fragebogen aus und senden diesen bis zum 30.05.2023 an die Samtgemeinde Brookmerland, Am Markt 10, 26529 Marienhafe. Sofern Ihnen bereits weitere Unterlagen (Pläne, Zeichnungen etc.) für die geplante Maßnahme vorliegen, dürfen Sie diese ebenfalls gerne mit dem Fragebogen einreichen. Die Verwaltung und die politischen Gremien können sich hierdurch eine bessere Vorstellung von dem geplanten Projekt machen. Alle eingereichten Unterlagen werden natürlich streng vertraulich behandelt. Im Anschluss wird anhand des Fragebogens und der eingereichten Unterlagen über den Grundstückszuschlag entschieden.

 

Nachstehende Bedingungen gelten bei den zur Verfügung stehenden Grundstücken:

 

  • Für die Bebauung gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 0530 der Samtgemeinde Brookmerland. Ein entsprechender Auszug des vorläufigen Bebauungsplanes ist als Anlage beigefügt. Änderungen behält sich die Samtgemeinde vor. Vor Baubeginn ist der rechtswirksame Bebauungsplan einzusehen.
  • Mit der Einreichung des Fragebogens und weiterer Unterlagen erfolgt keine bauordnungsrechtliche Prüfung der geplanten Baumaßnahme.
  • Ein Weiterverkauf des unbebauten Grundstückes ist nur mit Zustimmung der Samtgemeinde Brookmerland möglich.
  • Die im Rahmen des Kaufvertrages anfallenden Vertragsnebenkosten (Notar, Grundbuchamt etc.) sind vom Käufer zu tragen.
  • Nach Verkauf der Grundflächen kann der Baubeginn erst dann erfolgen, wenn die vorläufigen Erschließungsanlagen hergestellt worden sind.
  • Der genaue Kaufpreis in €/m² kann erst nach Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen ermittelt werden. Der vorläufige Kaufpreis beträgt 55,00 €/m².

 

Derzeit wird die Erschließung der Baugebiete vorbereitet. Bauvorhaben können daher erst nach Freigabe durch die Samtgemeinde begonnen werden.

 

Anhand des vorläufigen Bebauungsplans können Sie Lage und Bebaubarkeit der jeweiligen Grundstücke feststellen. Mit dem Fragebogen erfolgt die verbindliche Bewerbung um den Erwerb eines Baugrundstückes.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen Luca Zuther (Tel. 04394/81-231 oder Mail: ) gerne zur Verfügung.

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