Sitzverlust C. Wuttke, Gemeinderat Osteel
Gem. §44 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird hiermit bekanntgemacht, dass die Ratsfrau Carla Wuttke (SPD) gem. §45 Abs. 3 in Verbindung mit §49 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Ihren Gemeinderatssitz, aufgrund der Änderung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde, verliert.
Gem. §44 Abs. 4 S.1 NKWG bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.
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