Anmeldung Schulanfänger 2024/2025
Anmeldung der Schulanfänger
für das Schuljahr 2024/2025
aus der Samtgemeinde Brookmerland
Die Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 geboren sind, werden im Jahr 2024 schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch jüngere Kinder aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind.
Das Samtgemeindegebiet besteht aus einem gemeinsamen Schulbezirk. Die Erziehungsberechtigten können somit selbst entscheiden, in welcher Grundschule im Bereich der Samtgemeinde Brookmerland ihre Kinder eingeschult werden.
Bitte denken Sie bei der Anmeldung an einen Nachweis bezüglich der Masernschutzimpfung (Impfpass, Bescheinigung des Arztes).
Die Anmeldungstermine in diesem Jahr stehen in der Bekanntmachung zum Download bereit.
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